Im Notfall.
Wie hilft Ihnen das Gewaltschutzgesetz?

Sie werden körperlich oder seelisch misshandelt/bedroht von einer Person, mit der Sie in einem Haushalt leben, dann ist das eindeutig häusliche Gewalt.

Hier bekommen Sie Hilfe:

Bei der Polizei:
Die Polizei kann eine Wegweisung aussprechen, das heißt, der Täter wird für 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen. In dieser Zeit können Sie in Ruhe überlegen, was Sie weiter tun möchten. 

Notruf der Polizei: Tel. 110

Bei der Frauenberatungsstelle:
Sie können telefonisch oder persönlich Kontakt zu einer Frauenberatungsstelle aufnehmen. Die Gespräche sind vertraulich. Hier werden Sie über praktische und rechtliche Möglichkeiten informiert. Professionelle Beraterinnen werden Sie bei allen weiteren Schritten unterstützen.

Frauenberatungsstelle Euskirchen:
Tel. 02251 75140

Hilfetelefon
Tel. 08000 11 60 16 (24 Stunden erreichbar / kostenlos)
Außerhalb unserer Öffnungszeiten erhalten Sie Informationen über das bundesweite Hilfetelefon in mehreren Sprachen.

Amtsgericht:
Sie möchten nicht, dass der Täter/Beschuldigte nach den 10 Tagen zurück in die Wohnung kommt? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Amtsgericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung zu stellen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, verlängert sich die 10-Tages-Frist meistens um 6 Monate. So lange darf der Täter Ihre Wohnung also nicht betreten. Für diesen Antrag benötigen Sie lediglich die Dokumentation des Polizeieinsatzes und, falls vorhanden, das ärztliche Gutachten über Ihre Verletzungen. 

Darüber hinaus können Sie ein Kontakt- und Näherungsverbot für den Täter veranlassen.

Rechtsanspruch:
Eine rechtliche Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt können Sie ebenfalls in Anspruch nehmen. Falls Sie sich diese nicht leisten können, Können Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts einen Beratungshilfeschein beantragen.

Frauenhaus/Schutzhaus:
Wenn Sie sich in Ihrer Wohnung trotz der Wohnungszuweisung unsicher oder ungeschützt fühlen, können Sie Zuflucht in einem Frauenhaus suchen!

Beim Verlassen Ihrer Wohnung nehmen Sie bitte alle wichtigen Dokumente für sich und Ihre Kinder mit. (Link: Notfallliste: Was nehme ich mit)

Schutzhaus für Frauen und Kinder
Tel. 02251 75354

Sie können auch mit einem Frauenhaus außerhalb vom Kreis Euskirchen Kontakt aufnehmen.
www.frauen-info-netz.de