28.09.2023 – Safe Abortion Day

In diesem Jahr fällt der § 219a StGB und damit das Verbot der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Ärzt*innen dürfen dann endlich als Fachexpert*innen über alle wichtigen Aspekte wie Methoden, Vorgehen und Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen informieren und gewinnen Rechtssicherheit gegenüber Gegner*innen der reproduktiven Rechte, die diesen absurden Paragrafen zur Kriminalisierung von Ärzt*innen nutzten.

Der Druck aus der Bewegung der sexuellen Selbstbestimmung war entscheidend für diese längst überfällige Streichung. Und dennoch: Dies ist kein Grund zum Feiern! Denn solange es den § 218 StGB gibt, gilt der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. Wir fordern die Bundesregierung auf zu handeln und die sexuellen und reproduktiven Rechte umzusetzen: Denn diese sind Menschenrechte!